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Impressum

Name:      Verein Landjugend Bezirk Tulln
ZVR:        
821131130


Grundlegende Richtung
Vereinszweck (§2 der Vereinsstatuten sinngemäß):
 

(1)   Wir bekennen uns zur Republik Österreich, stimmen mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit und der parlamentarischen Demokratie sowie den Grundwerten der Menschenrechte und des Rechtsstaates überein. Wir sind ein eigenständiger Verein, der auch die Aufgaben des Interessenverbandes für die Landjugendorganisationen auf Viertels-, Bezirks- und Ortsebene hat, verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung und sind dabei auf Unabhängigkeit von Religionsgemeinschaften und politischen Parteien bedacht. Wir erstreben keine Gewinne.

(2)   Wir sind eine Jugendorganisation, deren Mitglieder gemeinsam Persönlichkeitsentwicklung und die aktive Mitgestaltung des ländlichen Raumes als Ziele verwirklichen.

(3)   Unser Zweck ist:

  • Die Wahrnehmung der Verantwortung für den anderen (soziales Engagement) und den Lebensraum (Umwelt-, Naturschutz)
  • Die Weiterbildung und Förderung der bäuerlichen und ländlichen Jugend
  • Die Kultur- und Brauchtumspflege
  • Die Förderung der Gesundheit und körperlichen Ertüchtigung

auf Basis der Prinzipien und Werte Teamgeist, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Demokratie, Toleranz, Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und soziales Engagement.    

Unternehmensgegenstand

Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes (§3 der Vereinsstatuten sinngemäß):
 

(1)   Der Vereinszweck soll durch die in Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.

(2)   Als ideelle Mittel dienen die

a.   Durchführung von Versammlungen, Kundgebungen, Kursen, Wettbewerben,       Vorträgen, Projekten, Weiterbildungsveranstaltungen und Exkursionen
b.   Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen und Treffen zur gegenseitigen Kontaktpflege.
c.    Herausgabe von Zeitschriften, Rundschreiben, Homepages und sonstigen Publikationen
d.   Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen, Körperschaften, Vereinen, Organisationen usw., deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betrifft.
e.    Präsentationen des Vereines bei Ausstellungen, Messen und öffentlichen Veranstaltungen.
f.     Mitarbeit an wissenschaftlichen und praktischen Versuchen sowie Forschungsprojekten.
g.    Vertretung der Landjugend in nationalen und internationalen Organisationen, deren Tätigkeit die Landjugend und deren Ziele betreffen
h.    Vertretung des Vereins und seiner Anliegen besonders auch im Verein Landjugend Österreich

(3)   Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch

a.      Beiträge der Mitglieder
b.      Spenden und Zuwendungen
c.       Erträgnisse aus eigenen Veranstaltungen
d.      Sonstige Einnahmen

(4)   Wir können zur Förderung des Vereinszweckes Gesellschaften gründen oder sich an Gesellschaften beteiligen.

  

Vertretungsbefugnis:
 

Obmann, Leiterin (siehe Bereich Kontakte)   



(Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz)